Was sollte eine Elternvereinbarung umfassen?

Eine Elternvereinbarung hilft Eltern, für das Kind Planungssicherheit zu schaffen, wenn die Betreuung auf zwei Haushalte aufgeteilt ist. Hier finden Sie einen Überblick darüber, was die Vereinbarung abdecken sollte, ein Beispiel und Links zu offiziellen Ressourcen.

Vereinbarung erstellen

Eine Vereinbarung, die mit dem Kind wächst

Eine Elternvereinbarung ist eine freiwillige, schriftliche Absprache zwischen Eltern, in der beschrieben wird, wie die Betreuung des Kindes auf zwei Haushalte aufgeteilt ist. Sie ist nicht in gleicher Weise rechtsverbindlich wie ein Gerichtsbeschluss, gibt der Familie aber einen gemeinsamen Rahmen, an dem sie sich orientieren kann. Eine gute Vereinbarung spiegelt den Alltag des Kindes wider — und sollte angepasst werden, wenn das Kind älter wird.

Nicht rechtsverbindlich wie ein Gerichtsbeschluss

Die Vereinbarung ist privat und beruht auf gegenseitigem Einvernehmen der Eltern. Wenn Sie sich nicht einigen können, kann das Jugendamt oder eine Familienberatungsstelle helfen.

Das Wohl des Kindes im Mittelpunkt

Die Vereinbarung sollte auf den Bedürfnissen des Kindes basieren, nicht auf denen der Eltern. Kinder, die alt genug sind, sollten gehört werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung zu äußern.

Schriftlich ist sicherer

Eine mündliche Vereinbarung ist schwer nachzuverfolgen und leicht misszuverstehen. Eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit für beide Elternteile und kann bei Uneinigkeit als Grundlage dienen.

Kann im Laufe der Zeit angepasst werden

Die Bedürfnisse eines Kindes ändern sich mit dem Alter. Eine gute Elternvereinbarung wird regelmäßig überprüft und angepasst — idealerweise einmal jährlich oder wenn sich die Lebensumstände wesentlich ändern.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie sich nicht einigen können, empfehlen wir, sich an das Jugendamt oder eine Familienberatungsstelle zu wenden.

Punkte, die eine gute Betreuungsvereinbarung abdecken sollte

Nicht alle Punkte sind für jeden relevant. Nehmen Sie auf, was zu Ihrer Situation passt.

Betreuungsmodell

Wie werden die Wochen aufgeteilt? Ein einheitliches Modell — zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel oder im 3-4-4-3-Modell — gibt dem Kind einen klaren Rhythmus.

Hauptwohnsitz

Hat das Kind seinen Hauptwohnsitz bei einem Elternteil (Residenzmodell) oder wechselt es gleichmäßig zwischen beiden (Wechselmodell)? Der Wohnsitz beeinflusst Rechte und Pflichten.

Übergaben

Vereinbaren Sie Zeit und Ort der Übergaben. Klare Regelungen reduzieren Missverständnisse und ermöglichen dem Kind einen ruhigen Übergang.

Ferien und besondere Anlässe

Die Aufteilung von Weihnachten, Ostern, Sommerferien, dem Geburtstag des Kindes und anderen freien Tagen sollte ausdrücklich festgelegt werden.

Kosten

Wie Ausgaben für Aktivitäten, Kleidung, Ausstattung und andere Bedürfnisse aufgeteilt werden. Klare Absprachen vermeiden Streit.

Kommunikation

Wie kommunizieren Eltern im Alltag über das Kind? Vereinbaren Sie den Kanal, die Reaktionszeit und was wichtig ist zu berichten.

Reisen

Regelungen für Auslandsreisen: Ankündigungsfrist, Einwilligung und wo Pässe und andere wichtige Dokumente aufbewahrt werden.

Änderungen

Wie werden Änderungen der Vereinbarung gehandhabt? Einigen Sie sich auf eine regelmäßige Überprüfungsfrequenz — idealerweise einmal jährlich.

Wie eine Elternvereinbarung aussehen kann

Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel, wie eine ausgefüllte Elternvereinbarung aussehen könnte. Nutzen Sie dies als Anregung für Ihre eigene.

Elternvereinbarung

Thomas Müller und Anna Müller · Erstellt am 15. März 2026

Elternteil A: Thomas Müller

Elternteil B: Anna Müller

Emma Müller, geboren am 3. März 2021

Wechselmodell. Beide Elternteile haben gleiches Entscheidungsrecht im Alltag.

Wöchentlicher Wechsel, von Montag früh bis zum darauffolgenden Montag früh. Die Regelung tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Übergaben erfolgen über Krippe oder Schule. Das Elternteil, das seine Woche beginnt, bringt Emma morgens und übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Betreuungsverantwortung. An Tagen, an denen Krippe/Schule geschlossen ist, findet die Übergabe um 16:00 Uhr beim Elternteil statt, dessen Woche geendet hat.

Weihnachtsferien:

Die Weihnachtsferien werden in zwei Zeiträume aufgeteilt: Zeitraum 1 (23.–27. Dezember) und Zeitraum 2 (28. Dezember – 1. Januar). Eltern wechseln die Zeiträume jährlich.

  • Elternteil A hat in geraden Jahren Zeitraum 1 und in ungeraden Jahren Zeitraum 2.
  • Elternteil B hat in ungeraden Jahren Zeitraum 1 und in geraden Jahren Zeitraum 2.
  • Die Übergabe zwischen den Zeiträumen findet um 12:00 Uhr statt.
  • Die Aufteilung wird bis zum 1. November schriftlich bestätigt.

Osterferien:

Die Osterferien laufen vom Mittwoch vor Karfreitag bis einschließlich Ostermontag. Eltern wechseln jährlich.

  • Elternteil A hat gerade Jahre, Elternteil B hat ungerade Jahre.
  • Die Aufteilung wird bis zum 1. Februar schriftlich bestätigt.

Sommerferien:

Jedes Elternteil kann bis zu drei aufeinanderfolgende Ferienwochen mit Emma verbringen. Wer zuerst wählt, wechselt jährlich.

  • Elternteil A wählt in ungeraden Jahren zuerst, Elternteil B in geraden Jahren.
  • Die Aufteilung wird bis zum 1. April schriftlich bestätigt.

Gesetzliche Feiertage

Wird in abwechselnden Jahren bei jedem Elternteil verbracht.

  • Elternteil A hat ungerade Jahre, Elternteil B hat gerade Jahre.

Herbstferien und andere Schulferien:

Folgt der regulären Betreuungsregelung.

Sonstige gesetzliche Feiertage:

Bei nicht gesondert geregelten Feiertagen gilt die reguläre Regelung. Fällt ein solcher Tag auf einen Übergabetag, wird die Übergabe auf 12:00 Uhr verschoben, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Emmas Geburtstag wird in abwechselnden Jahren mit jedem Elternteil gefeiert. Das gastgebende Elternteil ist für die Organisation und die Kosten verantwortlich. Enge Familie von beiden Seiten kann eingeladen werden.

  • Elternteil A organisiert in geraden Jahren, Elternteil B in ungeraden Jahren.

Während Emma bei einem Elternteil ist, kann sie 1–2 Mal pro Woche telefonischen oder Video-Kontakt mit dem anderen haben. Der Zeitpunkt wird Emmas Tagesablauf und Stimmung angepasst. Gespräche werden kurz und ruhig gehalten.

Änderungen können vorgenommen werden, wenn beide Elternteile zustimmen und es praktisch möglich ist. Planungssicherheit hat Vorrang — häufige Tausche werden vermieden. Bei Uneinigkeit gilt die reguläre Regelung.

Eltern kommunizieren schriftlich über praktische Angelegenheiten zu Emma. Der Ton sollte sachlich und respektvoll sein. Kein Elternteil sollte in Emmas Anwesenheit negativ über das andere sprechen.

Auslandsreisen mit Emma müssen mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich angekündigt werden. Pässe werden beim Elternteil aufbewahrt, an dessen Adresse Emma gemeldet ist.

Emma ist an der Adresse von Elternteil A gemeldet. Eine Änderung der gemeldeten Adresse erfordert die schriftliche Zustimmung beider Elternteile. Bei Uneinigkeit verpflichten sich beide Parteien zur Mediation, bevor Änderungen vorgenommen werden. Die Schulplatzvergabe wird spätestens ein Jahr vor Schulbeginn besprochen.

Beide Elternteile müssen über Termine und Untersuchungen zu Emmas Gesundheit, Entwicklung und Nachsorge beim Arzt, der Hebamme oder der Krippe/Schule informiert werden. Beide haben das Recht, an Sprechstunden und Besprechungen teilzunehmen.

Emma sollte die Möglichkeit haben, enge Beziehungen zu den Familien und dem näheren Umfeld beider Elternteile aufzubauen. Beide Elternteile sollten dies aktiv unterstützen.

Laufende Ausgaben für Emma werden aus einem gemeinsamen Konto gedeckt, zu dem beide Elternteile einen vereinbarten monatlichen Betrag beitragen. Kindergeld wird auf dasselbe Konto überwiesen. Größere oder unerwartete Ausgaben werden im Voraus vereinbart. Beide Elternteile haben vollen Zugang zum Konto.

Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen den Eltern. Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurden. Die Vereinbarung wird mindestens alle sechs Monate überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Emmas Bedürfnissen entspricht.

Datum und Ort

Thomas Müller — Unterschrift

Datum und Ort

Anna Müller — Unterschrift

Dies ist ein Beispiel. Passen Sie den Inhalt an Ihre eigene Situation an.

Vereinbarung mit offiziellen Werkzeugen erstellen

Verschiedene Länder bieten kostenlose Werkzeuge und Orientierungshilfen für Eltern, die eine Betreuungsvereinbarung erstellen. Wir empfehlen, die offiziellen Ressourcen in Ihrem Land zu nutzen.

Norwegen

Das Betreuungsvereinbarungstool von Bufdir ist ein kostenloser digitaler Dienst, bei dem Eltern die Vereinbarung Schritt für Schritt ausfüllen und mit BankID unterzeichnen.

Zu Bufdir

Schweden

In Schweden können Eltern beim Familienrechtsamt der Gemeinde Hilfe beim Abfassen einer Vereinbarung über Sorgerecht, Wohnsitz und Umgang erhalten. Die Vereinbarung wird vom Sozialausschuss genehmigt.

Mehr erfahren bei MFoF

Dänemark

Familieretshuset bietet ein Formular für eine Elternvereinbarung an, das Eltern selbst ausfüllen können. Die Vereinbarung wird bindend, wenn beide unterzeichnet haben.

Zu Familieretshuset

Finnland

In Finnland werden Vereinbarungen über das Sorgerecht und die Betreuung mit dem gemeindlichen Kindschaftssachverständigen (lastenvalvoja) aufgesetzt. Die Vereinbarung wird bestätigt und rechtsverbindlich.

Mehr erfahren (suomi.fi)

Den Plan Woche für Woche gestalten

Sobald die Vereinbarung steht, hilft der interaktive Betreuungsplan von Lina dabei, den Alltag zu planen und zu visualisieren. Sehen Sie Tagesaufteilungen, Wochenendmuster und Übergabehäufigkeiten — in einer übersichtlichen Ansicht.

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Nach der Vereinbarung — der Alltag

Sobald die Elternvereinbarung steht, beginnt der Alltag. Lina hilft Eltern bei allem, was folgt: Nachrichten, Kinderinformationen, Fotos und Ausstattungslisten — alles an einem gemeinsamen Ort in zwei Haushalten.

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